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   OLG Köln, 11.03.2014 - 15 U 153/13   

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OLG Köln, 11.03.2014 - 15 U 153/13 (https://dejure.org/2014,56538)
OLG Köln, Entscheidung vom 11.03.2014 - 15 U 153/13 (https://dejure.org/2014,56538)
OLG Köln, Entscheidung vom 11. März 2014 - 15 U 153/13 (https://dejure.org/2014,56538)
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Volltextveröffentlichungen (7)

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    Zulässigkeit einer identifizierenden Berichterstattung in einer Buchveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (18)

  • BVerfG, 15.12.1999 - 1 BvR 653/96

    Caroline von Monaco II

    Auszug aus OLG Köln, 11.03.2014 - 15 U 153/13
    Personen erst entwickeln müssen (vgl. BVerfGE 101, 361, 385).

    Der Bereich, in dem Kinder sich frei von öffentlicher Beobachtung fühlen und entfalten dürfen, muss deswegen umfassender geschützt sein als derjenige erwachsener Personen (BVerfGE 101, 361, 385; 119, 1, 24; 120, 180, 199).

    So kann es zu einem Wegfall des Schutzbedürfnisses führen, wenn sich Eltern mit ihren Kindern bewusst der Öffentlichkeit zuwenden, etwa gemeinsam an öffentlichen Veranstaltungen teilnehmen oder gar in deren Mittelpunkt stehen und sich insoweit den Bedingungen öffentlicher Auftritte ausliefern (BVerfG NJW 2000, 1021(1023)).

  • BGH, 05.11.2013 - VI ZR 304/12

    Zur Zulässigkeit der Veröffentlichung von Vornamen und Alter des Kindes eines

    Auszug aus OLG Köln, 11.03.2014 - 15 U 153/13
    Der Schutzgehalt des allgemeinen Persönlichkeitsrechts erfährt durch Art. 6 Abs. 1 und 2 GG eine Verstärkung, die den Staat verpflichtet, die Lebensbedingungen des Kindes zu sichern, die für sein gesundes Aufwachsen erforderlich sind und zu denen insbesondere die elterliche Fürsorge gehört (BGH, Urteil vom 5.11.2013,VI ZR 304/12).

    Das Gewicht des Eingriffs durch die Weiterverbreitung einer bereits bekannten Information ist mithin gegenüber dem Ersteingriff im Allgemeinen verringert (vgl. BGH, Urteil vom 5.11.2013,VI ZR 304/12; BGH 29. Juni 1999 - VI ZR 264/98, VersR 1999, 1250, 1252; EGMR, NJW 1999, 1315, 1318).

    Die hier entscheidende Frage, wie sich eine Selbstöffnung durch Eltern von Minderjährigen einschließlich der darauf folgenden Presseberichterstattung auf die Zulässigkeit nachfolgender identifizierender Berichterstattung auswirkt, hat der Bundesgerichtshof im Urteil vom 5.11.2013, VI ZR 304/12, entschieden.

  • BVerfG, 05.06.1973 - 1 BvR 536/72

    Der Soldatenmord von Lebach

    Auszug aus OLG Köln, 11.03.2014 - 15 U 153/13
    So sind als Schutzgüter des allgemeinen Persönlichkeitsrechts anerkannt die Privatsphäre, Geheimsphäre und Intimsphäre (vgl. etwa BVerfGE 27, 1, 6 - Mikrozensus; 27, 344, 350 f. - Scheidungsakten; 32, 373, 379 - Arztkartei; 34, 238 245 f. - heimliche Tonbandaufnahme; 47, 46, 73 - Sexualkundeunterricht; 49, 286, 298 - Transsexuelle), die persönliche Ehre, das Verfügungsrecht über die Darstellung der eigenen Person (BVerfGE 35, 202, 220 - Lebach), das Recht am eigenen Bild und am gesprochenen Wort (BVerfGE 34, 238, 246).

    Diese Ausformungen des verfassungsrechtlich geschützten Persönlichkeitsrechts müssen entsprechend beachtet werden, wenn es sich um gerichtliche Entscheidungen über kollidierende Interessen nach den Vorschriften des Privatrechts handelt (vgl. BVerfGE 35, 202, 221; 54, 148, 153 f. - Eppler).

    Der Konflikt zwischen dem Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts und der Meinungs- und Pressefreiheit ist dann in einem möglichst schonenden Ausgleich zueinander im Wege einer Güter- und Interessenabwägung zu lösen (vgl. BVerfGE 35, 202, 221 - Lebach; Di Fabio in Maunz/Dürig aaO, 39. Erg.Lieferung, Art. 2 Rn. 233).

  • BVerfG, 03.06.1980 - 1 BvR 185/77

    Eppler - Unterschieben von Äußerungen

    Auszug aus OLG Köln, 11.03.2014 - 15 U 153/13
    entspricht es, dass sein Inhalt nicht abschließend umschrieben ist, sondern seine Ausprägungen jeweils anhand des zu entscheidenden Falles herausgearbeitet werden müssen (BVerfGE 54, 148, 153 f. - Eppler).

    Diese Ausformungen des verfassungsrechtlich geschützten Persönlichkeitsrechts müssen entsprechend beachtet werden, wenn es sich um gerichtliche Entscheidungen über kollidierende Interessen nach den Vorschriften des Privatrechts handelt (vgl. BVerfGE 35, 202, 221; 54, 148, 153 f. - Eppler).

    Zum allgemeinen Persönlichkeitsrecht gehört zwar die Befugnis des Einzelnen selbst zu entscheiden, wie er sich Dritten gegenüber darstellen will und inwieweit von Dritten über seine Person verfügt werden kann (vgl. BVerfGE 54, 148, 154).

  • BVerfG, 14.09.2010 - 1 BvR 1842/08

    Carolines Tochter

    Auszug aus OLG Köln, 11.03.2014 - 15 U 153/13
    Die personenbezogene Wortberichterstattung privater Presseorgane verletzt nicht in jedem Fall das Recht auf Achtung der Privatsphäre des davon Betroffenen, denn Art. 2 Abs. 1 GG, Art. 8 Abs. 1 EMRK gewährleisten nicht, dass der Einzelne nur so dargestellt und nur dann Gegenstand öffentlicher Berichterstattung werden kann, wenn und wie er es wünscht (BVerfG, NJW 2011, 740 Rn. 53).

    Die dem Grundrechtsträger hiermit eingeräumte ausschließliche Rechtsmacht erstreckt sich jedoch allein auf die tatsächlichen Grundlagen seines sozialen Geltungsanspruchs (BVerfG, NJW 2011, 740 Rn. 56).

    Denn eine umfassende Verfügungsbefugnis über die Darstellung der eigenen Person im Sinne der Herrschaft des Grundrechtsträgers auch über den Umgang der Öffentlichkeit mit Aussagen oder Verhaltensweisen, deren er sich öffentlich entäußert hat, gewährleistet das Grundrecht aus Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG, Art. 8 Abs. 1 EMRK nicht (BVerfG NJW 2011, 740 Rn. 56).

  • LG Köln, 18.09.2013 - 28 O 150/13
    Auszug aus OLG Köln, 11.03.2014 - 15 U 153/13
    Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Köln vom 18. September 2013 zur Geschäftsnummer 28 O 150/13 abgeändert und die Klage abgewiesen.

    unter Abänderung des am 18.9.2013 verkündeten Urteils des Landgerichts Köln, Az. 28 O 150/13, die Beklagten wie folgt zu verurteilen:.

    Die Beklagten beantragen, unter Abänderung des Urteils des Landgerichts Köln vom 18. September 2013 zur Geschäftsnummer 28 O 150/13 die Klage abzuweisen.

  • BVerfG, 13.06.2007 - 1 BvR 1783/05

    Roman Esra

    Auszug aus OLG Köln, 11.03.2014 - 15 U 153/13
    Der Bereich, in dem Kinder sich frei von öffentlicher Beobachtung fühlen und entfalten dürfen, muss deswegen umfassender geschützt sein als derjenige erwachsener Personen (BVerfGE 101, 361, 385; 119, 1, 24; 120, 180, 199).
  • BVerfG, 26.02.2008 - 1 BvR 1602/07

    Caroline von Monaco III

    Auszug aus OLG Köln, 11.03.2014 - 15 U 153/13
    Der Bereich, in dem Kinder sich frei von öffentlicher Beobachtung fühlen und entfalten dürfen, muss deswegen umfassender geschützt sein als derjenige erwachsener Personen (BVerfGE 101, 361, 385; 119, 1, 24; 120, 180, 199).
  • BVerfG, 09.03.2010 - 1 BvR 1891/05

    Internet-Bericht über Hanf züchtenden Politikerinnen-Sohn erlaubt

    Auszug aus OLG Köln, 11.03.2014 - 15 U 153/13
    Selbst wenn die vorhergehenden Veröffentlichungen teilweise gegen den Willen der Klägerin bzw. den Willen der für sie verantwortlichen sorgeberechtigten Mutter erfolgt wären, ist der damit verbundene Wegfall der Anonymität rechtlich nicht unbeachtlich (vgl.BVerfG, AfP 2010, 365 Rn. 33).
  • BGH, 29.06.1999 - VI ZR 264/98

    Klage des Prinzen Ernst August von Hannover auf Unterlassung der Veröffentlichung

    Auszug aus OLG Köln, 11.03.2014 - 15 U 153/13
    Das Gewicht des Eingriffs durch die Weiterverbreitung einer bereits bekannten Information ist mithin gegenüber dem Ersteingriff im Allgemeinen verringert (vgl. BGH, Urteil vom 5.11.2013,VI ZR 304/12; BGH 29. Juni 1999 - VI ZR 264/98, VersR 1999, 1250, 1252; EGMR, NJW 1999, 1315, 1318).
  • EGMR, 21.01.1999 - 29183/95

    FRESSOZ ET ROIRE c. FRANCE

  • BVerfG, 21.12.1977 - 1 BvL 1/75

    Sexualkundeunterricht

  • BVerfG, 16.07.1969 - 1 BvL 19/63

    Mikrozensus

  • BVerfG, 31.01.1973 - 2 BvR 454/71

    Tonband

  • BGH, 07.12.1999 - VI ZR 51/99

    Verdachtsberichterstattung: "Schleimerschmarotzerpack"

  • BVerfG, 11.10.1978 - 1 BvR 16/72

    Transsexuelle I

  • BVerfG, 08.03.1972 - 2 BvR 28/71

    Ärztliche Schweigepflicht

  • BVerfG, 15.01.1970 - 1 BvR 13/68

    Ehescheidungsakten

  • LG Köln, 01.08.2018 - 28 O 282/17
    Es mag zwar vertretbar sein, das die Privatsphäre öffnende Verhalten einer dritten Person im Rahmen der Abwägung der widerstreitenden Interessen zu berücksichtigen, wenn die Personen verheiratet sind (vgl. KG Berlin, Urteil vom 20.09.2012 - 10 U 2/12) oder in einem Eltern-Kind-Verhältnis stehen (Kammer, Urteil vom 18.09.2013 - 28 O 150/13; OLG Köln, Urteil vom 11.03.2014 - 15 U 153/13; BGH, Urteil vom 15.09.2015 - VI ZR 175/14).
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